Asset-Herausgeber

Firmenbuch, Grundbuchauszug & Datenbanken

Mit A1 Dataweb Services zu Rechts- und Wirtschafts-Datenbanken

Ihre Vorteile

Rasch & unbürokratisch

Direkter Zugang zu den wichtigsten österreichischen Wirtschaftsdatenbanken.

Einfach erreichbar

Über Ihre bestehende AON-Teilnehmerkennung können Sie das Service jederzeit ohne spezielle Anmeldung nutzen.

Keine Grundgebühr

Nur die tatsächlich abgefragten Daten werden entsprechend den von den bereitstellenden Institutionen ausgewiesenen Preisen verrechnet.

Wissen, mit wem man es zu tun hat.

Informationen sind die wichtigste Währung in der digitalen Welt. Mit A1 Dataweb haben Sie ganz bequem Zugang zu Firmenbuch & Co.

Firmenbuch

Das Firmenbuch ist ein von den Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) geführtes öffentliches Verzeichnis registrierter Unternehmen in Österreich. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen z. B. Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.

Das Firmenbuch besteht aus:

  • Hauptbuch (Firmenbucheintragungen)
  • Urkundensammlung (Sammlung der Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen, z. B. der Gesellschaftsvertrag oder die Bilanz).

Im Hauptbuch werden alle Eintragungen in einer zentralen Datenbank gespeichert. Diese Firmenbuchdatenbank wird im Bundesrechenzentrum in Wien geführt. Seit 11. Juli 2005 werden die Urkundensammlungen aller Firmenbuchgerichte ebenfalls elektronisch geführt.

Die Abfrage des Firmenbuches ist kostenpflichtig: Die Verrechnung der Gebühren erfolgt über die vom BMJ beauftragten Verrechnungsstellen. Der Kunde benötigt daher einen „Zugang“ bei der Verrechnungsstelle. Die Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Justiz über die Abfrage der Firmenbuchdatenbank wurde im BGBl. II Nr. 240/1999 kundgemacht und ist mit 1.8.1999 in Kraft getreten Mit BGBL 111/2010 (Budgetbegleitgesetz 2011) wurden die Firmenbuchgebühren ab 1.4.2011 geändert. Die Gebühren wurden um ca. 25 % erhöht. Diese Erhöhung betrifft nur die Firmenbuchgebühren. Der A1 Aufschlag von € 0,40 je Abfrage bleibt unverändert.

Infodienste-Entgeltbestimmungen von MANZ

Verfügbarkeit: A1 Dataweb Service ist grundsätzlich 7 x 24 Stunden erreichbar. Eine Behebung von Betriebsstörungen erfolgt jedoch nur in der Zeit von Montag bis Freitag, 7:00 bis 17:00.

Es gelten die maßgeblichen AGB, EB und LB der A1 Telekom Austria AG in der jeweils geltenden Fassung.

Grundbuch

Die Grundbuchdatenbank ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte, wie z.B. Eigentümer und Belastungen eingetragen werden. Sie wird zentral für ganz Österreich vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz geführt.

In der Grundstücksdatenbank können folgende Online-Abfragen durchgeführt werden:

  • Abfragen aus dem Grundbuch (geführt von den Bezirksgerichten)
  • Abfragen aus dem Kataster (Pläne, geführt von den Vermessungsämtern)

Grundbuch und Grenzkataster

Es dient:

  • der Sicherung des Rechtsverkehrs durch Offenkundigkeit der Rechtsverhältnisse
  • als Erwerbsart für den Erwerb dinglicher Rechte an Liegenschaften
  • der steuerlichen Überwachung

Der Grenzkataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung. Er dient:

  • Dem verbindlichen Nachweis der Grenzen von Grundstücke
  • Der bloßen Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse

Grundstücksdatenbank Gratishilfe
Wählen Sie folgenden Menü-Punkt: "Suche nach politischen Gemeinden / Katastralgemeinden" Hier können Sie über die Eingabe des Gemeindenamens kostenlos die für eine Adress-Suche in der Grundstücksdatenbank nötige PG-Nummer herausfinden. Und das noch vor dem Einstieg in die Grundstücksdatenbank. Sollten Sie bereits die für den Abruf eines Grundbuchauszuges nötige Einlagezahl (kurz: EZ) haben, so können Sie über diese Hilfsdatenbank auch die Nummer des Grundbuchs (KG-Nummer) herausfinden. Und damit direkt den Grundbuchsauszug in der Grundstücksdatenbank abfragen.

Grundstücksdatenbank: Gesetzliche Grundlagen Grundbuchumstellungsgesetz BGBl. Nr. 550/1980 i.d.F. BGBl. I Nr. 94/2003 Vermessungsgesetz BGBl. Nr. 306/1968 i.d.F. BGBl. I Nr. 9/2004

Abfragen aus der Grundstücksdatenbank: A1 hat die unter 1. angeführten Gebühren an den Bund zu entrichten und verrechnet für ihre Leistung lediglich den unter 2. angeführten Aufschlag.

Die angegebenen Entgelte verstehen sich ohne eine allfällige gesetzliche Umsatzsteuer.

Grundbuch-Urkunden: Mit GDB-Neu sind die Grundbuch-Urkunden Teil des Grundbuchs geworden, hier abfragbar, und werden auch über das Grundbuch abgerechnet.

Vertragsbedingungen:

Infodienste-Entgeltbestimmungen von MANZ

Verfügbarkeit: A1 Dataweb Service ist grundsätzlich 7 x 24 Stunden erreichbar. Eine Behebung von Betriebsstörungen erfolgt jedoch nur in der Zeit von Montag bis Freitag, 7:00 bis 17:00.

Es gelten die maßgeblichen AGB, EB und LB der A1 Telekom Austria AG in der jeweils geltenden Fassung.

European Business Register (EBR)

Über das EBR stellen 25 europäische Staaten Unternehmensinformationen aus ihren jeweiligen Handels- und Unternehmensregistern zur Verfügung. Die Informationen werden direkt in den Registerdatenbanken der Teilnehmerländer abgerufen. Inhalt und Umfang der Informationen unterliegen den Rahmenbedingungen des jeweiligen Herkunftslandes und sind daher nicht immer miteinander vergleichbar.

Welche Informationen können Sie abfragen?
Generell stellen alle Länder einen EBR-Standardauszug zur Verfügung. Dieser enthält folgende Informationen:

  • Firmenbuchnummer
  • Anschrift
  • Land
  • Telefon
  • Eintragungsdatum
  • zuständige Behörde
  • Rechtsform (Originaltext)
  • Status
  • Geschäftszweig (NACE)
  • Geschäftszweig (Originaltext)
  • Währung
  • Währungseinheit
  • Kapital
  • Jahresabschluss (Datum)

Mit der EBR-Standardsuche können Firmen anhand des Firmennamens (oder eines Namensteils) gesucht werden. Als Ergebnis erhält man die eindeutige Firmenbuchnummer.
Mit dieser Firmenbuchnummer lassen sich weitere unternehmensbezogene Informationen ermitteln.
Weitere Abfragen und Detailinformationen sind von Land zu Land unterschiedlich. So ist teilweise das Suchen nach Personen oder beispielsweise die Suche bzw. Bestellung von Bilanzdaten möglich.
Eine Beschreibung der Abfrage und Funktionalitäten sind über die Hilfe online abrufbar.

Übersicht der EBR-Länder
Die einzelnen Mitgliedsländer im EBR haben uns folgende Hauptbetriebszeiten bestätigt: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Vertragsbedingungen

Abfragen im Europäischen Firmenbuch:
Die Verfügbarkeit der Abfragen und der Umfang des Abfrage-Ergebnisses sind länderabhängig (siehe die Anmerkungen dazu in der Preisliste).

Die angegebenen Preise basieren auf den von den EBR-Teilnehmerstaaten eingehobenen Entgelten.

A1 behält sich eine jederzeitige Anpassung der Preise für den Fall einer Abänderung dieser Entgelte vor.

Vertragsbedingungen:
Infodienste-Entgeltbestimmungen von MANZ

Verfügbarkeit: A1 Dataweb Service ist grundsätzlich 7 x 24 Stunden erreichbar. Eine Behebung von Betriebsstörungen erfolgt jedoch nur in der Zeit von Montag bis Freitag, 7:00 bis 17:00.

Es gelten die maßgeblichen AGB, EB und LB der A1 Telekom Austria AG in der jeweils geltenden Fassung.

Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Das GISA enthält die gewerberechtlich relevanten Daten aller in Österreich niedergelassenen Gewerbebetriebe. Ein Auszug aus dem GISA enthält Informationen wie Gewerbetreibende, Firmen, Geschäftsführer, Gewerbeberechtigungsdaten, Standortdaten, weitere Betriebsstätten, Filialgeschäftsführer, integrierte Betriebe, befähigte Arbeitnehmer.

Suche im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA):
Nach Gewerbeberechtigungen von natürlichen und juristischen Personen Nach Niederlassungen bestimmter Gewerbe Abruf einer Gewerbestatistik (aktuell, oder Änderungsstatistik) – diese ist für die letzten 5 Jahre verfügbar

Ein Auszug aus GISA enthält grundsätzlich folgende Daten:

  • Gewerbetreibende
  • Firmen (bzw. Einzelkaufmann)
  • Gewerberechtlicher Geschäftsführer
  • Gewerbeberechtigungsdaten
  • Standortdaten
  • Weitere Betriebsstätten
  • Filialgeschäftsführer
  • Integrierte Betriebe
  • Befähigte Arbeitnehmer

Der Auszug kann als aktueller oder historischer Auszug bzw. als Teilauszug (aktuell/historisch) abgerufen werden.

Das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) verwaltet Daten aus den dezentralen Gewerberegistern der Bezirksverwaltungsbehörden. Es wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, kurz BMWA, betrieben.

Jeder, der in Österreich ein Gewerbe ausüben möchte (als Selbständiger/Einzelkaufmann, oder als Unternehmen/Firma), braucht dafür eine Gewerbeberechtigung. Diese ist nach der Ausstellung im Zentralen Gewerberegister (ZG) online abrufbar.

In das ZG werden grundsätzlich alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten aufgenommen. Sofern diese dem Geltungsbereich der Gewerbeordnung 1994, dem Güterbeförderungsgesetz 1995, oder dem Geltungsbereich des Gelegenheitsverkehrsgesetzes unterliegen.

Im Gegensatz zur Eintragung im Firmenbuch ist es weder von Bedeutung, ob dem Gewerbetreibenden eine entsprechende wirtschaftliche Bedeutung zukommt (z. B. Größe des Unternehmens oder Steuerleistung), noch haben Eintragungen in das ZG konstitutive Wirkung.

Gesetzliche Grundlagen: Die Führung der Gewerberegister in Österreich und die Erteilung von Auskünften daraus wird durch die Gewerbeordnung 1994 geregelt. Mit BGBl. Teil I Nr. 111/2002 wurde die Bereitstellung von Daten des ZG für den privaten Bereich wie folgt festgelegt:

§ 365e (4) Die im § 365a Abs. 1 und im § 365b Abs. 1 genannten Daten des zentralen Gewerberegisters sind durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Internet zur Abfrage gegen Entrichtung eines privatrechtlichen Entgelts bereitzustellen.

Vertragsbedingungen:
Details zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie zu den Entgelt- und Leistungsbestimmungen finden Sie unter dem unten angeführten Link im Bereich A1 Dataweb Service.

Infodienste-Entgeltbestimmungen von MANZ

Verfügbarkeit: A1 Dataweb Service ist grundsätzlich 7 x 24 Stunden erreichbar. Eine Behebung von Betriebsstörungen erfolgt jedoch nur in der Zeit von Montag bis Freitag, 7:00 bis 17:00.

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Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870)

Die Wirtschaftsdatenbank des KSV1870 ist Österreichs bedeutendste Datenbank mit Bonitätsinformationen über in- und ausländische Unternehmen. Laufend aktualisiert fließen tagesaktuell Daten aus unterschiedlichen Quellen ein. 100 Info-Experten recherchieren täglich zusätzliche Daten und garantieren so nicht nur die entscheidende Aktualität, sondern auch die besondere Qualität.

Informationen über KSV1870 Produkte und Preise
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Bonitätsauskünfte Österreich
Über die Wirtschaftsdatenbank des KSV1870 haben Sie Zugriff auf 600.000 Unternehmen in Österreich. Tagaktuelle Daten z. B. aus dem Firmenbuch und die manuellen Prüfungen von rund 100 Info-Experten sorgen für die außerordentliche Qualität der Auskünfte. Alle Daten werden auf nur eine Kennzahl - das aussagekräftige KSV1870 Rating - verdichtet. Dargestellt auf einem Display sorgt es für eine rasche Einschätzung der Bonität.

Bonitätsauskünfte International
Durch ein Netz ausgewählter Partnerschaften liefert der KSV1870 online sofort abrufbare Auskünfte über 93 Mio. Unternehmen. Zusätzlich zu den aktuell vorhandenen Online-Informationen recherchiert der KSV1870 in Ihrem Auftrag jedes Unternehmen weltweit. Der Preis richtet sich nach der jeweiligen Länderzone. Die internationalen Bonitätsauskünfte des KSV1870 sind von Kreditversicherungen anerkannt.

Bonitätsauskünfte Personen
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Vertragsbedingungen:
Details zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie zu den Entgelt- und Leistungsbestimmungen finden Sie unter dem unten angeführten Link im Bereich A1 Dataweb Service.
Infodienste-Entgeltbestimmungen von MANZ

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